Kanzlei Axel Lipinski-Mießner
Kanzlei Axel Lipinski-Mießner

Zwangsverwaltung

Rechtsanwalt Axel Lipinski-Mießner wird in gerichtlich angeordneten Zwangsverwaltungsverfahren zum Zwangsverwalter bestellt.

Den Fokus meiner Tätigkeit legen ich jeweils ganz klar auf die Erhaltung des Beschlagnahmeobjekts in seinem wirtschaftlichen Bestand. Dies wird durch eine ordnungsgemäße Verwaltung und Nutzung gesichert. Des Weiteren werden auch alle Möglichkeiten durch die Durchsetzung sämtlicher Ansprüche, die sich aus der Beschlagnahme ergeben, ausgeschöpft. Dazu gehören unter anderem der Einzug aller Miet- und Pachtforderungen ebenso wie die Verwertung entbehrlicher Nutzungen.

Mein Beratungsangebot richtet sich insbesondere an:

 

  • Gläubiger, die ihre Forderungen durch Zwangsverwaltung effektiv gegenüber einem Schuldner mit Immobilienvermögen durchsetzen wollen
  • Mieter und Pächter, die von der Anordnung der Zwangsverwaltung Kenntnis erlangt haben und nun wissen möchten, wie sie sich gegenüber Zwangsverwalter, Vollstreckungsgericht, Gläubigern ihres Vermieters/ Verpächters verhalten müssen
  • Schuldner, gegen die ein Gläubiger die Zwangsvollstreckung mittels Zwangsverwaltung von Immobilien angekündigt hat oder schon betreibt

Kontakt und Terminvereinbarung

Anschrift

Rechtsanwalt

Axel Lipinski-Mießner

Potsdamer Str. 143

10783 Berlin

 

Telefon

+49(0)302170745

 

Telefax

+49(0)302163629

 

E-Mail

Kanzlei @ lipinski-miessner.de (OHNE LEERZEICHEN ZUM SCHUTZ VOR SPAM)

 

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