Rechtsanwalt Axel Lipinski-Mießner wird in gerichtlich angeordneten Zwangsverwaltungsverfahren zum Zwangsverwalter bestellt.
Den Fokus meiner Tätigkeit legen ich jeweils ganz klar auf die Erhaltung des Beschlagnahmeobjekts in seinem wirtschaftlichen Bestand. Dies wird durch eine ordnungsgemäße Verwaltung und Nutzung
gesichert. Des Weiteren werden auch alle Möglichkeiten durch die Durchsetzung sämtlicher Ansprüche, die sich aus der Beschlagnahme ergeben, ausgeschöpft. Dazu gehören unter anderem der Einzug aller
Miet- und Pachtforderungen ebenso wie die Verwertung entbehrlicher Nutzungen.
Mein Beratungsangebot richtet sich insbesondere an: