Kanzlei Axel Lipinski-Mießner
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Geschäftsführerhaftung

Um Geschäftsführer zu werden bedarf es wenig: Zuerst eine Idee, dann die Gründung der GmbH, die Bestellung des Geschäftsführers und schon ist man mitten drin im Geschäftsleben, mit dem höchsten Zielen aus der eigenen Idee nun auch Kapital herauszuschlagen. Die Beauftragung eines Steuerberaters bei der Gründung der Gesellschaft fällt den Beteiligten zumeist noch leicht, denn schließlich ist es allgemein bekannt, dass das Finanzamt keinen „Spaß“ versteht und ein Versäumnis bei der Erfüllung der Steuerschuld nicht nur strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann, sondern aufgrund der vielen Steuergesetze für die meisten auch eine schwer zu durchschauende Materie ist. Anders verhält es sich, wenn es um die eigenen Führungsaufgaben als Geschäftsführer der neu gegründeten Gesellschaft geht. Gerade bei kleinen Gesellschaften mit ein bis zwei geschäftsführenden Gesellschaftern, steht allein die Aquise, der Verkauf, also das operative Geschäft im Vordergrund. Mögliche Horroszenarien wie fehlende Liquidität, um die laufenden Kosten zu decken oder Streit zwischen den Geschäftsführern respektive den Gesellschafter untereinander werden zumeist so verdrängt, wie der Gedanke der Altersvorsorge und ein Testament zur Regelung der eigenen Belange für den Todesfall. Dies ist grundsätzlich verständlich, da eine gesunde Portion Grundoptimismus essentiell für jede Form der Selbständigkeit ist. Das eigene mögliche Versagen wird in dieser Hinsicht dann ausgeblendet. Dabei ist es gerade als Geschäftsführer einer Gesellschaft von größter Wichtigtkeit sich mit den unbequemen Fragen wie „Wann befindet sich meine Gesellschaft in einer Insolvenzlage?“ oder „Welche Gelder können an Gesellschafter ausgezahlt werden?“ zu beschäftigten. Das Risiko, für unternehmerisches Fehlverhalten auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden, hat sich in den letzten Jahren drastisch erhöht. Es häufen sich nicht nur bei großen, börsengelisteten Unternehmen, sondern auch bei klein- und mittelständischen Gesellschaften Haftungsprozesse gegen die Geschäftsleitung.

 

Durch wohl überlegte Maßnahmen lassen sich im Vorhinein Haftungsrisiken der Geschäftsführung reduzieren. Der nachfolgende Leitfaden verschafft einen ersten Überblick darüber, wie sich Haftungsrisiken einschränken lassen:

Leitfaden zur Geschäftsführerhaftung
Leitfaden zur Geschäftsführerhaftung.pdf
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Gerne berate ich Sie auf dem Feld der Geschäftsführerhaftung und biete dazu folgende Leistungen an:

 

  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Geschäftsführern;
  • Abwehr von Haftungsansprüchen;
  • Optimierte Gestaltung von Geschäftsführer- und Gesellschaftsverträgen mit dem Ziel der Haftungsreduzierung;
  • Präventive, haftungsreduzierende Maßnahmen.





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