Kanzlei Axel Lipinski-Mießner
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Existenzgründung

Der Schritt zur Unternehmensgründung beginnt zumeist mit einer einfachen Idee und dem unzähmbaren Verlangen, die eigene Karriere und den Verdienst fortan selbstbestimmt in die Hand nehmen zu wollen. Von dem Sicherheitsverlust durch Aufgabe der Festanstellung lassen sich die meisten daher nicht abschrecken. So lag die Zahl der Existenzgründungen in Deutschland im Jahr 2011 bei rund 400.000. Inwieweit eine Existenzgründung allerdings erfolgreich verläuft, hängt im Wesentlichen davon ab, ob der Gründer von der Möglichkeit, Unwegsamkeiten aus den Weg zu räumen, Gebrauch gemacht hat und der Umgang mit dem Ernstfall sorgsam und vorausschauend geregelt wurde. Gerade zu Anfang müssen die auf den Gründungswilligen persönlich zugeschnittenen Weichen bestmöglich gestellt werden, um zukünftige Streitsituation klar zu regeln und Anwaltskosten im Streitfall zu verhindern. Hohe Anwaltskosten fallen immer nur dann an, wenn es die Parteien versäumt haben, Standardsituationen im Geschäftsleben aus Unachtsamkeit nicht zu regeln. Aus den unterschiedlichen gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsformen können sich folgende Aspekte ergeben hinsichtlich derer ein dringendes gesellschaftsvertragliches Regelungsbedürfnis besteht:

 

  • Konfliktbewältigung zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführern
  • Abgrenzung des Kompetenzbereichs zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführern
  • Ausscheiden und Ausschluss von Gesellschaftern und Geschäftsführern
  • Abfindungsregelungen und -beschränkungen für das Ausscheiden eines Gesellschafters
  • Wettbewerbsverbote für Gesellschafter und Geschäftsführer

 

 

Nur mit dem rechtlich optimalen Gerüst läßt sich daher unternehmerisches Vorhaben erfolgreich umsetzen und Risiken minimieren. Gerne biete ich daher Existenzgründern eine umfassende Beratung für einen erfolgreichen Start und nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg an:





Angebot Existenzgründung
Angebot Existenzgründung Stand 29032012.[...]
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